Versicherungen
Die meisten Internate bieten Eltern drei Arten von Versicherungen an, um ihren Kindern den größtmöglichen Versicherungsschutz während des Internatsaufenthalts zu bieten:Private Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung leistet Schadensersatz bei bleibender Invalidität oder im Todesfall. Je nach Vertrag werden Verletzungen, die nicht zu Behinderungen oder zum Tod führen, nicht abgedeckt. Die Dauer des Versicherungsschutzes erstreckt sich meist über den gesamten Internatsaufenthalt. Diese Versicherungen greifen bei leichten Verletzungen, wie beispielsweise der Verlust eines Zahnes, bis hin zu schwerwiegenderen Verletzungen, etwa der Verlust von Gliedmaßen oder bei Tod. Eltern sollten sich direkt bei den Internaten über den vollen Umfang von Versicherungen informieren. Die Kosten für eine solche Versicherung sind je nach Land sehr unterschiedlich. Viele Internate setzen den Abschluss einer privaten Unfallversicherung für ihre Kinder voraus. Auch der Abschluss einer privaten Krankenversicherung und/oder zusätzlichen Versicherung für zahnmedizinische Behandlungen sollten in Erwägung gezogen werden.
Private Hausratversicherung
Die private Hausratversicherung leistet Schadensersatz, wenn Ihr Kind persönliche Gegenstände verliert oder während seines Internatsaufenthalts persönliche Gegenstände Schaden nehmen. Einige Gegenstände wie Kontaktlinsen oder Schmuck (Armbanduhren meist ausgenommen) werden lediglich bis zu einem bestimmten Wert ersetzt. Eltern sollten sich über den konkreten Umfang des Versicherungsschutzes informieren, um auch solche Gegenstände wie die Stereoanlage des Kindes, den Computer oder etwa den MP3-Player im Schadensfall auch ersetzt zu bekommen.
Erstattung von Schulgeld - School Fees Insurance
Besonders im Ausland können Eltern eine Rückerstattungsversicherung für Schulgebühren abschließen – eine so genannte 'School Fees Insurance'. Für Eltern deren Kinder ihren Internatsaufenthalt aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls unterbrechen müssen, besteht damit die Möglichkeit, eine Rückerstattung der Schulgebühren für diesen Zeitraum zu verlangen. Meist setzt diese Versicherung erst mit dem 4 bis 8 Tag der Abwesenheit ein. Bei hohen Internatsgebühren sollten Eltern den Abschluss einer solchen Versicherung in Erwägung ziehen. Die Kosten für eine solche Versicherung orientieren an den Schulgebühren schwanken zwischen 0,5% und 2,5% des Betrags.







